Schnorcheln mit Seelöwen auf der Insel Espiritu Santo
Loreto – Hippe Kleinstadt am Golf von Kalifornien
Dattelpalmen überall: Oasenstädte San Ignacio & Mulege
Ojo de Liebre: Salzgewinnung und gigantische Dünen
Willkommen auf einer Reise in die ungezähmte Wildnis der südlichen Baja California. Es erwarten Sie bizarre Landschaftsformationen mit gigantischen Kakteenwäldern, zerklüftete Felsen und einsame Strände. Das Besondere dieser Reise sind die Bootsfahrten zur Beobachtung von Grauwalen.
Begünstigt durch eine kalte Meeresströmung finden diese imposanten Tiere vor der Küste Mexikos für ein paar Monate im Jahr ideale Lebensbedingungen, auch um ihre Jungtiere auf die Welt zu bringen. Das Naturschauspiel dieser Giganten der Weltmeere ist ein wahrhaft faszinierendes Erlebnis und wird Ihnen sehr lang in Erinnerung bleiben. Entkommen Sie Ihrem Alltag mit einem Abenteuer, in dem charmante Küstenstädtchen, wunderschöne Strände, tiefblaues Meer und Walbeobachtung aufeinander treffen.
Die Südspitze der Baja California überrascht auf vielfältige Weise: Schlendern Sie durch die Straßen von La Paz, Loreto und San José del Cabo. Sie besuchen die Salzgewinnungsanlage von Guerrero Negro und wandern durch die umliegende Dünenlandschaft. Die von vulkanischem Ursprung geprägte Insel Espiritu lädt Sie zum Schnorcheln mit Seelöwen ein. Ihre Reise lassen Sie bei einem Rundgang durch Todos Santos und wenn Sie möchten, am Sandstrand bei Cabo San Lucas ausklingen.
Deutsch sprechende Reiseleitung 2. – 11.Tag,
alle Fahrten laut Programm,
Flughafentransfers in Shuttlebussen,
alle Eintritte laut Programm,
10 Ü: Hotel,
Mahlzeiten: 10×F, 1×M, 3×M (LB)
An-/Abreise,
nicht genannte Mahlzeiten und Getränke,
ggf. Flughafengebühren im Reiseland,
optionale Ausflüge und Aktivitäten,
Trinkgelder,
Persönliches
24.11.2025 – 04.12.2025 (11 Tage)
08.12.2025 – 18.12.2025 (11 Tage)
22.12.2025 – 01.01.2026 (11 Tage)
Es bietet sich eine Verlängerung in einem der schönen Strandhotels rund um Cabo San Lucas und San José del Cabo an oder auch die Weiterreise zum spektakulären Kupfercanyon,
Diese Reise ist eine Zubuchertour (deutschsprachige Gruppe).
Saison für Walbeobachtung ist von Mitte Januar bis Mitte März. Außerhalb dieser Saison werden die Walbeobachtungen durch andere Naturbeobachtungen zu Land und zu Wasser ersetzt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die auf dieser Reise beschriebenen Tierbeobachtungen nicht garantiert werden können. Es handelt sich um intensive Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren, deren Verhalten nicht zu 100% vorhersagbar ist. Im unwahrscheinlichen Fall keiner Sichtung ist dennoch keine Reisepreis-Erstattung möglich. Wir und unsere Partner vor Ort setzen jedoch all unsere Erfahrung und Kenntnisse ein, um bestmögliche Sichtungschancen zu erreichen.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Gruppengröße von 2 bis 5 Personen ein Driver-Guide zum Einsatz kommt. Er fährt das Fahrzeug und ist gleichzeitig Ihr Reiseleiter.
Alle Ausfahrten werden flexibel geplant – so kann das Wetterrisiko für die Walbeobachtungstouren minimiert und die Sichtungschancen erhöht werden. Je nach Wettervorhersage können sich Pläne auch sehr kurzfristig noch einmal ändern. Die Gruppenzusammensetzung auf den einzelnen Ausfahrten kann variieren.
Je nach Teilnehmerzahl wird bei den Ausfahrten mit Booten in verschiedenen Größen gearbeitet – der Wellengang ist je nach Bootsgröße unterschiedlich spürbar. Die Reise ist daher ggf. für Schwangere und Gäste mit Rückenbeschwerden nicht geeignet.
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch bis 28 Tage vor Reisebeginn.
In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde unverzüglich zurück.
Diese Reise ist allgemein nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Bitte kontaktieren Sie uns, um hierzu genauere Informationen unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Bedürfnisse zu erhalten.
Dann zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Wir beraten Sie gerne persönlich.