Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen

Die Nutzung dieser Internetseite und die vom Südamerika Reiseportal bereitgehaltenen Leistungen unterliegen den folgenden Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen (nachfolgend auch als „AGB“ bezeichnet).

Reiseveranstaltung Südamerika Reiseportal

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen gelten für alle abgeschlossenen Pauschalreiseverträge zwischen dem Südamerika Reiseportal – Andrea und Christof Sauer GbR, Graf-von-Stauffenberg-Str. 15, 86899 Landsberg (im Folgenden „Reiseveranstalter“ genannt) und dem Kunden.

Hiermit möchten wir Sie über unsere Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen informieren, die die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a-y BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB ergänzen und, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Pauschalreisevertrages sind.

Vor Abschluss eines Pauschalreisevertrages mit Ihnen müssen wir Sie sowohl über Einzelheiten zu Ihrer Pauschalreise, die erheblich sind, als auch über Ihre Rechte nach der EU-Richtlinie 2015/2302 unterrichten. Die Informationen zu Ihrer Pauschalreise können Sie den allgemeinen und den konkreten Leistungsbeschreibungen der Reisen bzw. der unseren Buchungsbestätigungen beigefügten Reisebeschreibungen und unseren Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen entnehmen. Zu Ihren Rechten gemäß der EU-Richtlinie 2015/2302 fügen wir unseren Buchungsbestätigungen das EU-Pauschalreise-Formblatt bei.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung (entweder auf Grundlage des Online-Kataloges oder der der Buchungsbestätigung beigefügten Reisebeschreibungen) und dieser Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, auf elektronischem Weg, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. 

1.2 Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 

1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch den Reiseveranstalter zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Reisekunden auf einem dauerhaften Datenträger eine Reisebestätigung zur Verfügung stellen.

1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das der Reiseveranstalter für 10 Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot annehmen, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann und der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande.

2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert oder angenommen werden, wenn für den Reiseveranstalter ein Kundengeldabsicherungsvertrag besteht, dieser den Kunden hierüber gemäß § 651t BGB informiert und dem Kunden zuvor ein Sicherungsschein im Sinne von § 651r Abs. 4 BGB übergeben wird.

2.2 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart (bei Leistungen, bei denen der Reiseveranstalter gegenüber seinen Leistungsträgern in Vorleistung gehen muss), eine Anzahlung in Höhe von 20 % Prozent des Reisepreises pro Kunden fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, soweit im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr nach Ziffer 5 abgesagt werden kann und muss unaufgefordert beim Reiseveranstalter eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift beim Reiseveranstalter. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Reiseantritt) ist der Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig, sofern keine Absage mehr nach Ziffer 5 erfolgen kann und an den Reiseveranstalter zu entrichten.

2.3 Gerät der Kunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung mit erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung und Androhung des Rücktritts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Entschädigungspauschalen (siehe Ziffer 4.2) zu verlangen.

3. Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen

Umfang und Art der vom Reiseveranstalter vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters in der konkreten Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich der Reiseveranstalter ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung des Reiseveranstalters ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Buchungsbestätigung.

Die im Online-Katalog enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben im Online-Katalog zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich auf einem dauerhaften Datenträger informiert wird.

3.1 Leistungsänderungen: Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 

Eine Erklärung über Änderungen von Reiseleistungen kann nur vor Reisebeginn erfolgen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Änderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren.

Bei einer erheblichen Vertragsänderung informiert der Reiseveranstalter zudem über die Auswirkungen der Änderung auf den Reisepreis gemäß § 651g III S. 2 BGB. Erhebliche Änderungen können nicht ohne Zustimmung des Kunden vorgenommen werden, auf die Regelungen der §§ 651f und g BGB wird verwiesen.

3.2 Preisanpassungen: Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt (gemäß den Bestimmungen des §§ 651f und g BGB). Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt werden, sind nicht zulässig. Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 8% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

Der Kunde hat einen Anspruch auf eine Preissenkung, wenn sich entsprechende Kosten für den Reiseveranstalter verringern bzw. ändern und dies beim Reiseveranstalter zu niedrigeren Kosten führt.

4. Rücktritt durch den Kunden, Stornierungsgebühren, Umbuchungen

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Es wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2 Tritt der Kunde vom Pauschalreisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber gemäß § 651h II BGB eine pauschalierte Entschädigung verlangen, sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

Der Entschädigungsanspruch wird unter Berücksichtigung nachfolgender Entschädigungspauschalen berechnet.

Die Rücktrittskosten betragen pro Kunde:

bis 43 Tage vor Antritt der Reise: 20 % des Reisepreises,

bis 32 Tage vor Antritt der Reise: 30 % des Preises,

bis 22 Tage vor Antritt der Reise: 40 % des Preises,

bis 15 Tage vor Antritt der Reise: 45 % des Preises,

bis 8 Tage vor Antritt der Reise: 50 % des Preises,

7 bis 1 Tag vor Antritt der Reise: 70 % des Preises,

am Abreisetag und bei Nichtantritt der Reise: 90 % des Preises.

Bei einer Berechnung nach Ziff. 4.2 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

4.3 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 4.2 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 4.2 genannten Pauschalen (z.B. bei nicht erstattungsfähigen Flügen, Kreuzfahrten …). Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

Im Fall des Rücktritts ist der Reiseveranstalter zur unverzüglichen Erstattung des Reisepreises abzüglich des Entschädigungsanspruches verpflichtet.

4.4 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, hat er die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er dem Reiseveranstalter zuvor anzuzeigen hat. Der Reiseveranstalter behält sich vor, diese Person abzulehnen, so sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht oder ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber dem Reiseveranstalter auf den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

4.5 Erfolgt der Rücktritt durch den Kunden, weil am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung fordern und zahlt den Reisepreis unverzüglich an den Kunden zurück. Auf § 651h III BGB wird verwiesen.

4.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod wird vom Reiseveranstalter empfohlen. Empfohlen wird vom Reiseveranstalter zusätzlich ausdrücklich der Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseabbruch, Reiseunfall- sowie einer Reisekrankenversicherung.

4.7 Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen, zusätzlich wird ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 50 Euro erhoben. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich.

4.8 Soweit von den in Ziffer 4.2 geregelten Pauschalen bei einzelnen Leistungsträgern abgewichen wird, so wird hierauf in der entsprechenden Reiseausschreibung ausdrücklich gesondert hingewiesen.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisegast die Durchführung der Reise trotz Abmahnung durch den Reiseveranstalter nachhaltig stört oder gefährdet (fehlende Mithilfe beim Reiseablauf etc.) oder wenn er sich in einem solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, oder wenn er den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht (Gesundheit, Leistungsvermögen etc.). Bei einer Kündigung/Rücktritt behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie die Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden. 

b) Bis 30 Tage vor Antritt der Reise: Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde. Der Reiseveranstalter wird den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen und den Reisepreis zurückerstatten (Der Reiseveranstalter behält sich andererseits vor, die Reise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl dennoch durchzuführen). Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.

6. Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung

6.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält oder diese unvollständig oder fehlerhaft sind. 

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

6.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der vom Reiseveranstalter beauftragten Agentur vor Ort, deren Kontaktdaten in den Reiseunterlagen stehen, sowie gegenüber dem Reiseveranstalter zu erfolgen. 

6.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche 
(§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt und der Reiseveranstalter dadurch keine Abhilfe schaffen kann.

6.5 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Pauschalreisevertrag gemäß § 651l BGB kündigen. Eine Kündigung des Pauschalreisevertrages durch den Kunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn der Reiseveranstalter keine Abhilfe leistet, nachdem der Kunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

6.6 Schäden oder Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks während einer Flugbeförderung sollten unverzüglich am Flughafen mittels schriftlicher Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden.

6.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten. 

6.8 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter unter dessen Anschrift am Ende dieser Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen. Für die Anmeldung von Reisegepäckschäden und Verspätungen bei Reisegepäck im Rahmen einer Flugbeförderung gelten besondere Fristen. Gepäckschäden sind binnen 7 Tagen, Verspätungsschäden binnen 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks zu melden. 

6.9 Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln gemäß § 651i III BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

7. Beistandspflicht des Reiseveranstalters

Befindet sich der Kunde in Schwierigkeiten, hat der Reiseveranstalter ihm unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewähren. Auf § 651q BGB wird verwiesen. Dem Kunden wird empfohlen, in einer entsprechenden Situation umgehend Kontakt zur vor Ort beauftragten Agentur aufzunehmen. Falls diese nicht weiterhelfen kann, sollte Kontakt zum Reiseveranstalter aufgenommen werden.

8. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

8.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften (einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung von Visa) sowie über Gesundheitsvorschriften (gesundheitspolizeiliche Formalitäten), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Der Reiseveranstalter weist auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten hin.

8.2 Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften ist der Kunde jedoch selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

9. Haftung des Reiseveranstalters und Haftungsbegrenzung

9.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

9.2 Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge etc.) haftet der Reiseveranstalter nicht.

9.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise eines Leistungsträgers) verantwortlich ist. 

Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

9.4 Ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651p II BGB wird verwiesen.

10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug / die Flüge durchführen wird / werden.

Sobald der Reiseveranstalter Kenntnis hat, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, muss der Kunde informiert werden. Wechselt die genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde unverzüglich über den Wechsel informiert wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand, Alternative Streitbeilegung

11.1 Auf den Vertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

11.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

11.3 Die Bestimmungen zu Nr. 11.1 und 11.2 finden keine Anwendung, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Geschäfts- und Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.

11.4. Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Streitbeilegungsplattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

12. Datenschutz

Der Schutz der personenbezogenen Daten der Kunden des Reiseveranstalters wird gewahrt. Auf Verlangen sendet der Reiseveranstalter dem Kunden die Datenschutzregelungen gerne schriftlich zu.

13. Sonstige Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.

Auf § 306 BGB wird verwiesen.

14. Reiseveranstalter

Südamerika Reiseportal 
Andrea und Christof Sauer GbR
Graf-von-Stauffenberg-Str. 15 86899 Landsberg am Lech

Telefon: 08191 – 33 111 850
Fax: 08191 – 33 111 859

E-Mail: info@suedamerika-reiseportal.de
Website:  www.suedamerika-reiseportal.de


(Stand: März 2024)

Reisevermittlung Südamerika Reiseportal

Alle auf dem Südamerika Reiseportal angebotenen Produkte und Leistungen sind nur in begrenztem Umfang verfügbar. Mit der Darstellung eines Produkts oder einer Leistung auf dem Südamerika Reiseportal wird keinerlei Gewähr für deren jederzeitige Verfügbarkeit gegeben.

Bei Buchung einer der angebotenen Leistungen erhalten Sie per E-Mail eine Nachricht, mit der wir Ihnen den Eingang Ihrer Buchung bestätigen. Das Zustandekommen eines Vermittlungsvertrages erfolgt bei Verfügbarkeit der Leistung erst durch den Versand einer Buchungsbestätigung durch das Südamerika Reiseportal.

Der Vertrag über die von Ihnen gebuchten touristischen Produkte und Dienstleistungen kommt direkt zwischen Ihnen und dem entsprechenden Anbieter (beispielsweise einem Reiseveranstalter, einer Fluggesellschaft oder einem Hotelbetreiber) zustande. Das Südamerika Reiseportal ist kein Vertragspartner in diesem Vertragsverhältnis. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen gelten daher ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit von Südamerika Reiseportal und haben keinerlei Einfluss auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Anbieter der durch das Südamerika Reiseportal vermittelten Leistungen. Die Dienstleistung des Südamerika Reiseportals beschränkt sich auf die Vermittlung touristischer Produkte oder Dienstleistungen und endet mit Übersendung der Reisebestätigung und aller sonstigen erforderlichen Bestätigungsunterlagen (beispielsweise der Reiseunterlagen, Flugtickets oder Hotelvoucher). Die Durchführung der gebuchten Reise gehört nicht zu den Vertragspflichten des Südamerika Reiseportals. Auch Informationen über etwaige Änderungen von Start- und Ankunftszeiten, Reiserouten und Zwischenstationen, dort verfügbare Anschlussverbindungen oder Gesundheits- oder Einreisebestimmungen im Zielland gehören nicht zu der vertraglich geschuldeten Leistung des Südamerika Reiseportals. Bezüglich dieser Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Vertragspartner. Etwaige Unstimmigkeiten in den Bestätigungsunterlagen, die Sie im Anschluss an eine Buchung erhalten, sind dem Südamerika Reiseportal unverzüglich per E-Mail oder telefonisch mitzuteilen.

Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisevermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

Das Südamerika Reiseportal haftet nicht für den fehlgeschlagenen Zugang von Nachrichten, der auf falschen Angaben von E-Mail-Adressen oder anderen von Ihnen zu vertretenen Gründen basiert. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, uns über Änderungen Ihrer Anschrift, Ihrer E-Mail Adresse oder Ihrer Telefonnummer unverzüglich zu informieren. Bitte achten Sie darauf, dass alle bei Ihrer Buchung gemachten Angaben zu den Reiseteilnehmern mit den Angaben im Reisepass bzw. Personalausweis übereinstimmen. Bei telefonischen Buchungen wird Ihnen das Südamerika Reiseportal eine Bestätigung der am Telefon aufgenommenen Angaben per E-Mail oder Post zusenden. Erst wenn Sie uns die Richtigkeit aller Angaben bestätigen, leiten wir Ihre Buchung an Ihren Vertragspartner weiter. In Ausnahmefällen (z.B. bei kurzfristigen Buchungen) kann zwischen Ihnen und dem Südamerika Reiseportal eine von dieser Regelung abweichende Vereinbarung getroffen werden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie dafür verantwortlich sind, Ihre Buchungen mit etwaigen anderen, von Ihnen gebuchten Reiseleistungen abzustimmen.

Alle angebotenen touristischen Leistungen auf dem Südamerika Reiseportal sind unbeschränkt geschäftsfähigen Personen vorbehalten. Personen unter 18 Jahren können nicht rechtswirksam Reiseleistungen über das Südamerika Reiseportal buchen.

Preisänderungen, Tippfehler und Irrtümer bleiben bei allen angebotenen Leistungen vorbehalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Anbieter

Zusätzlich zu den AGB des Südamerika Reiseportals gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der jeweiligen Vertragspartner (einschließlich der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften). Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen. Die AGB der Vertragspartner regeln beispielsweise Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung sowie andere Buchungs- und Tarifbedingungen. Vor Absenden Ihrer Buchung erhalten Sie die Möglichkeit, die AGB Ihres Vertragspartners zu lesen und auszudrucken. Diese AGB sollten Sie sorgfältig lesen und uns vor Ihrer Buchung auf eventuell unklare Regelungen ansprechen.

Besondere Hinweise für Flugbuchungen

Beachten Sie bitte, dass für alle über das Südamerika Reiseportal gebuchten Flüge besondere Bestimmungen gelten. So sehen die Tarifbedingungen einiger Fluggesellschaften vor, dass gebuchte Flugtickets nicht auf andere Personen übertragen werden können oder dass der Flugpreis bei Stornierung nicht oder nicht vollständig erstattet wird. Teilweise sehen die AGB der Fluggesellschaften vor, dass Sie bis spätestens 72 Stunden vor Abflug Ihre Flugbuchung noch einmal bestätigen. Erfolgt innerhalb dieser Zeit keine Bestätigung gegenüber der Fluggesellschaft, kann Ihre Buchung möglicherweise storniert werden. Beachte Sie bitte, dass bei Auslandsflügen der Check-In mindestens 120 Minuten, bei Inlandsflügen mindestens 90 Minuten vor Abflug erfolgen sollte. In Einzelfällen kann auch ein früherer Check-In notwendig sein.

Sitzplatzreservierungen und sonstige Sonderwünsche

Das Südamerika Reiseportal kann keine Garantie dafür übernehmen, dass ein von Ihnen gewählter Vertragspartner einem Sonderwunsch (z.B. einem Sitzplatzwunsch) entspricht. Wir leiten gerne alle Ihre Wünsche unverbindlich an Ihren Vertragspartner weiter. Wenn Sie Ihre Buchung mit einem unverbindlichen Sonderwunsch vornehmen, ist keine kostenfreie Stornierung möglich, sofern Ihrem Wunsch nicht entsprochen werden kann (es sei denn, die AGB Ihres Vertragspartners ermöglichen eine solche Stornierung). Wir empfehlen Ihnen, vor einer verbindlichen Buchung mit uns abzuklären, welche Sonderwünsche erfüllt werden können.

Umbuchungen, Namensänderungen, Stornierungen

Die Möglichkeit und die jeweiligen Voraussetzungen für einer Stornierung oder Abänderung der von Ihnen gebuchten Produkte und Dienstleistungen ist von den Geschäftsbedingungen Ihres jeweiligen Vertragspartners abhängig. Beachten Sie bitte, dass bei einigen Anbietern Stornierungen oder Abänderungen von gebuchten touristischen Produkten und Dienstleistungen gar nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen – beispielsweise der Zahlung eines gesonderten Entgelts – möglich sind. Abänderungen oder Stornierungen von Buchungen können gegenüber dem Südamerika Reiseportal nur schriftlich (per E-Mail, Fax oder Post) vorgenommen werden. Wir weisen Sie darauf hin, dass für die Höhe eventueller Umbuchungs- oder Stornogebühren der Eingang Ihres Änderungswunsches maßgeblich ist. Sie sind dafür verantwortlich, Ihre Änderungswünsche mit etwaigen anderen, von Ihnen gebuchten Reiseleistungen abzustimmen.

Zahlung und Zahlungsrückerstattungen

Falls das Südamerika Reiseportal Reiseleistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, so geschieht dies stets im Namen und auf Rechnung Ihres jeweiligen Vertragspartners. In diesen Fällen wurde das Südamerika Reiseportal von Ihrem Vertragspartner bevollmächtigt, die Forderungen außergerichtlich und erforderlichenfalls gerichtlich geltend zu machen. Wenn Sie uns ermächtigen, Leistungen per Lastschrifteinzugsverfahren von Ihrem Konto einzuziehen, so haben Sie für die ausreichende Deckung des uns von Ihnen mitgeteilten Girokontos Sorge zu tragen. Sollte eine Lastschrift aufgrund nicht vom Südamerika Reiseportal zu vertretender Umstände (beispielsweise aufgrund mangelnder Deckung oder fehlerhafter Kontoangaben) nicht eingelöst werden, wird das Südamerika Reiseportal die von den Kreditinstituten in Rechnung gestellten Gebühren an Sie weiter berechnen.

 

Bevor die vollständige Bezahlung der gebuchten Leistungen nicht nachweisbar erfolgt ist, besteht für das Südamerika Reiseportal bzw. Ihrem jeweiligen Vertragspartner keine Verpflichtung, Ihnen Flugtickets oder andere Reiseunterlagen auszuhändigen. Die Verpflichtung, die vereinbarten Beträge für gebuchte Leistungen zu bezahlen, bleibt unabhängig hiervon bestehen.

 

Rückerstattungen von Zahlungen, z.B. bei Reiseabsagen oder nach Stornierungen erfolgen auf das uns von Ihnen bekannt gegebene Konto. Bitte beachten Sie, dass bei einer Zahlung per Überweisung an das Südamerika Reiseportal oder an Ihren Vertragspartner Ihre Kontoangaben nicht mit übertragen werden und uns somit für eine Rückerstattung von Zahlungen nicht vorliegen. Wurden Zahlungen von Ihnen direkt an Ihren Vertragspartner geleistet, erfolgt die Rückerstattung ebenfalls direkt vom Vertragspartner. Das Südamerika Reiseportal ist nicht für die rechtzeitige Rückerstattung dieser Zahlungen verantwortlich. Wurden Zahlungen von Ihnen an das Südamerika Reiseportal geleistet und von uns bereits an Ihren Vertragspartner weiter geleitet, so kann die Rückerstattung an Sie erst erfolgen, nachdem das Südamerika Reiseportal den entsprechenden Rückerstattungsbetrag von Ihrem Vertragspartner erhalten hat.

Haftung des Südamerika Reiseportals

Das Südamerika Reiseportal bemüht sich, alle auf dieser Internetseite verfügbaren Informationen, insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, aktuell, vollständig und richtig zu halten. Dabei sind wir auf rechtzeitige und vollständige Informationen der jeweiligen Leistungsanbieter angewiesen. Das Südamerika Reiseportal weist darauf hin, dass alle präsentierten Reise- oder sonstigen Leistungen nur in begrenztem Umfang verfügbar sind und dass keine Haftung übernommen wird für eventuell präsentierte jedoch beim Leistungsanbieter nicht mehr verfügbare Leistungen.

 

Bei den Angaben zu einzelnen Reiseangeboten ist das Südamerika Reiseportal auf die Informationen der Leistungsanbieter angewiesen. Das Südamerika Reiseportal hat keine Möglichkeit, diese Informationen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Die Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ist daher beschränkt auf eigenes Verschulden bei der Übernahme der Informationen, und hier auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

 

Die bei den Reiseangeboten dargestellten Bilder dienen der Illustration des Reiseerlebnisses. Das Südamerika Reiseportal übernimmt keine Garantie dafür, dass die abgebildeten Sehenswürdigkeiten, Landschaften o.ä. im Rahmen der angebotenen Reise besichtigt werden können.

 

Die Haftung des Südamerika Reiseportals ist beschränkt auf Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, sowie wegen übernommener Garantien und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Das Südamerika Reiseportal haftet in diesen Fällen nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.

 

Schadensersatzansprüche gegen das Südamerika Reiseportal verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die gebuchte touristische Leistung dem Vertrag nach enden sollte. Alle Ausschlüsse und Begrenzungen der Haftung gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

Für die Durchführung der von den einzelnen Leistungsanbietern erbrachten touristischen Produkte und Leistungen ist jede Haftung vom Südamerika Reiseportal ausgeschlossen. Das Südamerika Reiseportal übernimmt auch keine Garantien für die Eignung oder Qualität der auf dem Südamerika Reiseportal dargestellten und von uns vermittelten touristischen Produkte und Leistungen.

 

Reiseversicherung

Das Südamerika Reiseportal empfiehlt Ihnen dringend den Abschluss einer Reiseversicherung, da im Falle einer Verhinderung an der Reiseteilnahme oder einem notwendigen Abbruch der Reise (beispielsweise aus Gesundheitsgründen) weder das Südamerika Reiseportal noch Ihr Vertragspartner für eventuell finanzielle Ausfälle haftet.

Einreisebestimmungen, Gesundheitsbestimmungen

Alle Hinweise zu Einreisebestimmungen und Gesundheitsbestimmungen auf dem Südamerika Reiseportal richten sich an Reisende mit deutscher Staatsangehörigkeit. Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an die für sie zuständige Auslandsvertretung ihres Reiselandes. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie selbst für die Einhaltung der jeweils geltenden Bestimmungen verantwortlich sind. Informationen zu diesen Bestimmungen gehören nicht zur vertraglichen Leistungspflicht des Südamerika Reiseportals.

 

Alle Informationen auf dem Südamerika Reiseportal zu Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie zur Sicherheitslage der Reiseländer erfolgen ohne jede Gewähr. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de sind laufend aktualisierte Länder- und Reiseinformationen erhältlich. Über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen kann Sie jedoch nur die für Sie zuständige Auslandsvertretung Ihres Reiselandes verbindlich informieren.

Nutzung des Internetangebots des Südamerika Reiseportals

Das Südamerika Reiseportal steht nur zur persönlichen, nicht-gewerblichen Verwendung zur Verfügung. Die über das Südamerika Reiseportal bezogenen Leistungen dürfen vom Nutzer nicht weiterverkauft oder -vermittelt oder gegen Entgelt an Dritte weitergereicht werden. Das Südamerika Reiseportal ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen den Zugang zu der Website und eventuellen weiteren Online-Angeboten des Südamerika Reiseportals zu sperren.

Die Internetseite des Südamerika Reiseportals und die hier angebotenen Inhalte dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Südamerika Reiseportals vervielfältigt, weitergegeben, veröffentlicht, auf andere Weise wiedergegeben oder zur Herstellung davon abgeleiteter Werke genutzt werden. Zulässig ist jedoch die Anfertigung von Kopien einzelner Bereiche der Website für Ihre private, nicht-gewerbliche Nutzung (z.B. das Abspeichern oder Ausdrucken von Reiseangeboten und -informationen).

Die auf dem Südamerika Reiseportal zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen, beispielsweise zu Veranstaltern, Reiseländern oder Sehenswürdigkeiten dienen ausschließlich zu Ihrer Orientierung. Das Südamerika Reiseportal übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität und Richtigkeit dieser Informationen. Sofern diese Internetseite Hyperlinks zu Websites fremder Anbieter führt, hat das Südamerika Reiseportal auf deren Inhalte keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der dort bereitgestellten Informationen. Die auf dem Südamerika Reiseportal gesetzten Hyperlinks sind nicht als Empfehlung dieser Internetseiten in dem Sinne zu verstehen, dass sich das Südamerika Reiseportal die dort angebotenen Informationen oder sonstige Angebote zu eigen machen würde. Bei Bedenken, die Sie im Zusammenhang mit einer solchen Website haben, sind wir Ihnen dankbar für einen entsprechenden Hinweis.

Reklamationen

Die Durchführung der gebuchten Reise gehört nicht zu den Vertragspflichten des Südamerika Reiseportals. Bei Beanstandungen, die die Reisedurchführung betreffen, unterrichten Sie bitte unverzüglich Ihren zuständigen Leistungsanbieter bzw. dessen Vertreter vor Ort. In aller Regel ist es nicht möglich, im Nachhinein eine Minderung des Reisepreises zu erlangen, wenn Beanstandungen nicht unverzüglich vor Ort dem Leistungsanbieter mitgeteilt wurden.

Höhere Gewalt

Das Südamerika Reiseportal haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu zählen unter anderem behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Unfälle, Stromausfälle oder Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste des Südamerika Reiseportals oder dessen Partner und Leistungsanbieter beeinflusst werden.

Gewinnspiele

Die Teilnahme ist gratis und für jedermann möglich. Südamerika Reiseportal behält sich das Recht vor, bei einzelnen Gewinnspielen ein Mindestalter für die Teilnahme zu bestimmen. An jeder Gewinnspielaktion kann nur einmal teilgenommen werden. Abhängig von den Bedingungen des einzelnen Gewinnspiels ist es für die Gewinnbenachrichtigung notwendig, dass der Name, der Vorname, die Wohnanschrift, und / oder die E-Mail Adresse anzugeben. Die weiteren Angaben sind freiwillig. Ihre Daten werden nur zum Zwecke dieses Gewinnspiels gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Nach Beendigung des Gewinnspiels werden Ihre Daten wieder gelöscht. Es sei denn, Sie haben die Einwilligung für einen Newsletter gegeben. In diesem Fall speichern wir Ihre Email-Adresse. Der Gewinner wird unter allen Teilnehmern ausgelost und benachrichtigt. Erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Gewinnbenachrichtigung keine Reaktion seitens des Gewinners, verfällt ein möglicher Gewinnanspruch. Südamerika Reiseportal behält sich vor, Namen und Wohnort der Gewinner nach eigenem Ermessen zu veröffentlichen, es sei denn, ein Gewinner legt nach der Gewinnbenachrichtigung gegen die Veröffentlichung unverzüglich Einspruch ein. Die Gewinnchancen sind je nach Gewinnspiel unterschiedlich, abhängig von der Anzahl der Teilnehmer und davon, wie viele Gewinne zur Verfügung stehen. Gewinne können nicht umgetauscht werden. Es besteht kein Anspruch auf ersatzweise Barauszahlung der Gewinne oder eine nachträgliche Änderung der Gewinne. Südamerika Reiseportal übernimmt keine weitere Gewähr für die Fehlerfreiheit, Haltbarkeit oder Sicherheit der Gewinne. Etwaige Garantieverpflichtungen des Herstellers bleiben hiervon unberührt. Mit einem Paketdienst verschickbare Gewinne Preise schließen die Versendungskosten an die Adresse des Gewinners mit ein. Ist der Gewinn nicht auf dem Postweg versendbar, ist der Erfüllungsort Landsberg am Lech. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist bei allen Gewinnspielen ausgeschlossen. Mitarbeiter des Südamerika Reiseportal sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Alle Daten werden absolut vertraulich behandelt.

Änderungen der Internetseite

Das Südamerika Reiseportal behält sich vor, jederzeit Änderungen an der Website und ihren Inhalten vorzunehmen, beispielsweise hinsichtlich der angebotenen Reisen, Leistungspartner und sonstiger Informationen.

Anpassungen der AGB

Das Südamerika Reiseportal behält sich vor, jederzeit diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, ohne dass eine Pflicht zur vorherigen Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf dem Südamerika Reiseportal wird die jeweils gültige Version der Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der AGB erklären Sie Ihr Einverständnis mit den geänderten Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen.

Vollständigkeit

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen enthalten grundsätzlich alle Vereinbarungen des zwischen Ihnen und dem Südamerika Reiseportal bestehenden Vertrages. Individuelle Vertragsabreden zwischen den Parteien haben jedoch selbstverständlich Vorrang. Wir empfehlen Ihnen zu Ihrer eigenen Sicherheit, sich alle individuellen Vertragsabreden schriftlich vom Südamerika Reiseportal bestätigen zu lassen.

Betreiber der Website, anwendbares Recht

Diese Website wird betrieben von der Andrea und Christof Sauer GbR, Graf-von-Stauffenberg-Straße 15, 86899 Landsberg/Lech. E-Mail: info@suedamerika-reiseportal.de. Das zwischen Ihnen und dem Südamerika Reiseportal abgeschlossene Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

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